Jährliches Dokument
Als Emittentin börsennotierter Wertpapiere stellen wir dem Publikum gem. § 10 Abs. 1 WpPG einmal jährlich ein sogenanntes "Jährliches Dokument" über die von uns aufgrund der in § 10 Abs. 1 WpPG genannten wertpapierrechtlichen Vorschriften veröffentlichten oder dem Publikum zur Verfügung gestellten Informationen zu Verfügung.
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